Für sämtliche mit der Comstate GmbH (Brückenstraße 39, 50996 Köln) abzuschließenden oder abgeschlossenen (Makler-)Verträge gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB von Vertragspartnern werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn die Comstate GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

Alle Angebote/Exposés sind freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf den an die Comstate GmbH übermittelten Angaben, die nach bestem Wissen und Gewissen weitergegeben werden. Eine Haftung für die Maßstabstreue von Grundrissen wird nicht übernommen. Die Comstate GmbH haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben und Unterlagen, die uns durch den Auftraggeber und/oder dessen Beratern zur Verfügung gestellt werden. Irrtum und Zwischenverkauf / -vermietung / -verpachtung bleiben vorbehalten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Comstate GmbH alle notwendigen Informationen, Auskünfte und Erfahrungen vollständig und korrekt zu übermitteln. Zudem muss der Auftraggeber uns über den Vertragsabschluss sowie über alle vertraglichen Nebenabreden informieren. Erstellte Angebote, Exposés und alle weiteren Mitteilungen sind rechtlich geschützt und vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Gibt der Auftraggeber diese Informationen dennoch an Dritte weiter und kommt es dadurch zum Abschluss eines Hauptvertrages mit dem Dritten, der gemäß diesen Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Schadensersatzansprüche wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleiben hiervon unberührt.

Der Provisionsanspruch der Comstate GmbH entsteht, sobald durch unsere Vermittlung bzw. unseren Nachweis ein Hauptvertrag (Kauf-, Miete- oder Pachtvertrag) über das von uns benannte Objekt zustande gekommen ist. Es genügt, wenn unsere Tätigkeit zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Der Provisionsanspruch bleibt unberührt, auch wenn der Hauptvertrag nachträglich aus Gründen unwirksam wird, die nicht im Verantwortungsbereich der Comstate GmbH liegen.

Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Hauptvertrag zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen wird, solange das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch mit dem nachgewiesenen oder vermittelten Geschäft ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch unberührt, wenn der Hauptvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts entfällt, sofern dies aus Gründen erfolgt, die eine der Parteien zu vertreten hat oder die in deren Verantwortungsbereich liegen.

Der Provisionsanspruch ist verdient, sobald der Hauptvertrag durch die Vermittlung der Comstate GmbH und/oder aufgrund ihres Nachweises zustande gekommen ist. Die Provision ist 10 Tage nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig und zahlbar.

Sollte der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt sein, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitzuteilen. Die Comstate GmbH hat – unabhängig von einer Vorkenntnis hinsichtlich des potenziellen Vertragspartners – Anspruch auf die Provision, wenn sie einen kausalen Beitrag zum Abschluss des Hauptvertrages leistet.

Soweit nicht anders in unseren Angeboten, Exposés, Verträgen oder sonstigen Korrespondenz angegeben bzw. individualvertraglich vereinbart, ergibt sich die Höhe der Provision aus den nachfolgenden Ziffern. Die Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Für den Kauf eines Grundstückes oder eines Objekts oder der Übertragung von Geschäftsanteilen sowie sonstiger Gesellschaftsrechte basiert die zu zahlende Provision auf dem beurkundeten Gesamtkaufpreis sowie allen damit verbundenen Nebenleistungen.

Sofern keine abweichenden schriftlichen Vertragsbedingungen vorliegen, gilt folgende Regelung für die Käuferprovision in Abhängigkeit des Kaufpreises:

  • bis 5 Mio. € 5 %,
  • über 5 Mio. € bis 10 Mio. € 4 %,
  • über 10 Mio. € 3 %.

(Bsp.: Kaufpreis 9 Mio. € entspricht 5,0 Mio. € x 5% + 4 Mio. x 4% = 410.000 €)

Für die Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten bemisst sich die zu zahlende Provision am Grundstückswert sowie am Wert der vorhandenen Aufbauten und Gebäude.

Sollte der Kaufvertrag eine Erweiterungsoption für den Käufer vorsehen und der Käufer diese Option nutzen, ist für den zusätzlichen Kaufgegenstand ebenfalls die vereinbarte Provision bei Abschluss des Optionsvertrages zu zahlen.

Für die Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken oder Mietobjekten beträgt die zu zahlende Provision:

  • 2,5 Nettomonatsmieten für Festvertragslaufzeiten bis 35 Monate
  • 3,0 Nettomonatsmieten für Festvertragslaufzeiten ab 36 bis 59 Monate
  • 3,5 Nettomonatsmieten für Festvertragslaufzeiten ab 60 bis 119 Monate
  • 4,0 Nettomonatsmieten für Festvertragslaufzeiten ab 120 Monaten

Zusätzlich wird bei Vereinbarung von Optionsrechten zur Verlängerung/Verkürzung der Laufzeit des Miet- bzw. Pachtvertrages oder zur Erweiterung der Mietfläche, sowie einem Vormietrecht eine Nettomonatsmiete gemäß obiger Staffelung berechnet, auch wenn die Ausübung des Optionsrechts noch ungewiss ist.
Falls innerhalb von 12 Monaten nach Mietvertragsbeginn weitere Flächen im vermittelten/nachgewiesenen Objekt angemietet werden, die zuvor nicht Bestandteil des Miet- bzw. Pachtvertrags waren, wird eine zusätzliche Provision nach der gleichen Berechnungsgrundlage wie bei der Erstanmietung erhoben.
Zur Nettomonatsmiete im Sinne dieser AGB gehören alle vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie der Umsatzsteuer. Bei Staffelmieten ist die Monatsmiete die Durchschnittsmiete der Laufzeit. Mietfreie Zeiten, temporär geminderte Mieten und Sonderleistungen jeder Art werden bei der Berechnungsgrundlage der Provisionen nicht in Abzug gebracht.

Die Comstate GmbH ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Dabei werden wir unsere Tätigkeit in pflichtgemäßer Weise ausüben. Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis zur möglichen Doppelvertretung durch die Comstate GmbH.

Die Comstate GmbH ist berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Auf Verlangen muss die Comstate GmbH offenlegen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.

Die Haftung der Comstate GmbH ist auf den Betrag der vorstehenden Ziffer 7 fälligen und anfallenden Provision beschränkt. Diese Haftungsobergrenze gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wenn sich die Fahrlässigkeit auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bezieht, d.h. auf solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf deren Erfüllung der Kunde daher vertrauen darf. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn.

Berichte, Arbeitsergebnisse und andere Leistungen der Comstate GmbH dürfen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Die Comstate GmbH kann ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass der Dritte die mit dem Auftraggeber vereinbarte Haftungsbeschränkung bestätigt oder vorab eine „Non-Reliance-Erklärung“ gegenüber der Comstate GmbH unterzeichnet.

Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruchs.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Comstate GmbH spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie zu überreichen. Für den Fall, dass die Comstate GmbH wegen fehlender/unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen wird, sichert der Auftraggeber die Schadensfreistellung zu.

Die Comstate GmbH ist gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation ihrer Auftraggeber verpflichtet. Auftraggeber müssen daher die gesetzlich erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitstellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitteilen. Erfolgt dies nicht, behält sich die Comstate GmbH das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne dass dadurch etwaige Provisionsansprüche berührt werden.

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen unter www.comstate.de/datenschutz.

Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Eine unwirksame Bestimmung oder eine Regelungslücke ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Wunsche der Parteien möglichst nahekommt.

Neben den schriftlichen Vertragsbestimmungen und diesen AGB sind keine weiteren Abreden zwischen den Parteien getroffen. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen unseres Auftraggebers gelten nur dann, wenn die Comstate GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Für sämtliche Rechtsgeschäfte mit der Comstate GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Köln.